Die Nachrichten von schweren Unfällen mit Einsatzfahrzeugen
von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei haben in den letzten Tagen
Bevölkerung und Hilfsorganisationen aufgeschreckt. Besonders ein
Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug in Sachsen-Anhalt, bei dem 4
Feuerwehrleute starben und weitere sechs Menschen schwer verletzt
wurden, erschütterte die Mitglieder der Hilfsdienste.
Immer wieder kommt es bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn zu brenzligen Situationen, weil viele Autofahrer nicht wissen, wie sie sich in der für sie unerwarteten Situation verhalten sollen. Das Risiko, auf einer Fahrt mit Sondersignal zu verunglücken, ist viermal höher als normal. Zudem kommen als Folge der Unfälle die Rettungskräfte zu spät oder gar nicht an ihren Bestimmungsort.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch sein Verhalten dazu beitragen, solche Unfälle zu verhindern !
Der Gesetzgeber hat mit dem §38 der Straßenverkehrsordnung die Voraussetzung geschaffen, dass die Helfer in Notsituationen ihr Einsatzziel möglichst ohne Verzögerung erreichen. Er räumt zur Rettung von Menschenleben, zur Abwendung gesundheitlicher Schäden, zur Sicherung bedeutender Sachwerte, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei der Verfolgung von Straftätern der Polizei, der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen ein so genanntes „Wegerecht“ ein. Er ordnet an, dass andere Verkehrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen haben.
Für den betroffenen Autofahrer bedeutet dies, dass er sich
zunächst orientieren muss, woher das Fahrzeug mit Sondersignal
kommt und wohin es offensichtlich fahren will. Unter Umständen
folgen, speziell bei Feuerwehreinsätzen, weitere Einsatzfahrzeuge
nach. Bei der nächsten Gelegenheit sollte dann die „Bahn
frei“ gemacht, also die Fahrspur geräumt werden. Dies kann
durch Verzicht auf die eigene Vorfahrt, Einfahren in eine Parklücke
oder Ausweichstelle oder durch Abbiegen in eine Seitenstraße
geschehen.
Auf Landstraßen und Autobahnen sind Personenwagen häufig schneller als die schweren Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeuge. Hier ist zügiges Weiterfahren oft die einfachste Möglichkeit, das Wegerecht zu gewähren.
Auf keinen Fall sollte dort angehalten werden, wo durch das Halten die Fahrspur des Einsatzfahrzeuges blockiert und dieses zum Ausweichen in den Gegenverkehr gezwungen wird! Abrupte Brems- oder Lenkmanöver zwingen den Fahrer des Einsatzfahrzeuges zu einer Vollbremsung ! Auf jeden Fall sollte immer der Blinker betätigt werden, um anzuzeigen, in welche Richtung man ausweichen will.
Ein Merkblatt zum Download hat der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt unter http://www.adac.de/ADAC_vor_Ort/Niedersachsen_Sachsen_Anhalt/Verkehr_Technik/Medien hinterlegt.

Quelle: ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. - 2006
letzte Aktualisierung: 2006-11-27